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Alt 26.03.2010, 14:00
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Standard Strafrecht und Boxen

Hallo,

ich habe hier in letzter Zeit viele Stellungnahmen zu den strafrechtlichen Konsequenzen gehört, falls ein Boxer sich auf der Straße schlägt. Ich bin Jurist, habe mich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und möchte die Gelegenheit nutzen, um einiges - teils verkürzt und vereinfacht - klar zu stellen:

Grundsätzlich spielt die Tatsache, dass der Täter einer Körperverletzung ein Boxer ist, rein rechtlich überhaupt keine Rolle!!!

1. Relevante Straftatbestände für eine Straßenschlägerei sind § 223 StGB ("einfache" Körperverletzung), § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) und § 226 StGB (schwere Körperverletzung). Die gefährliche und die schwere Körperverletzung haben eine Mindestfreiheitsstrafe, während man bei einer einfachen Körperverletzung noch mit einer Geldstrafe wegkommen kann.

Die gefährliche Körperverletzung unterscheidet sich juristisch von der "einfachen" dadurch, dass man bei der Begehung der Körperverletzung gefährliche Mittel (Waffen, Gegenstände, Gift, Angriff zu zweit, abstrakt lebensgefährdende Behandlung) benutzt hat. Es spielt aber keine Rolle, wie sehr das Opfer verletzt wurde. Hier grassiert seit langem der Irrtum, dass ein Boxer bei einer Schlägerei stets eine gefährliche Körperverletzung begehen würde, da seine Hände als Waffe zu werten sei. Dies ist definitiv nicht so!

Es besteht höchstens die Gefahr, dass der Angriff des Boxers als eine "abstrakt lebensgefährdende Behandlung" gewertet wird. Dies ist normalerweise aber nicht der Fall, jedenfalls nicht bei einem normalen Schlag zum Kiefer. Als "abstrakt lebensgefährdend" kann aber ein gezielter Faustschlag etwa auf die Schläfe oder den Kehlkopf angesehen werden, eben bei allen Stellen, wo es theoretisch denkbar ist, dass so ein Schlag zum Tod führen kann. Demnach könnte auch eine 4er- oder 5er-Serie zum Kopf als "abstrakt lebensgefährdend" gelten.

Bei der schweren Körperverletzung § 226 StGB kommt es nur auf die Folgen des Angriffes an. Wie man die Verletzung verursacht hat, ist egal. Eine schwere Körperverletzung liegt erst relativ spät vor, z.B. wenn das Opfer durch den Angriff erblindet, ein Arm verkrüppelt wird oder das Opfer ernsthaft und dauerhaft entstellt wird. Ein ausgeschlagener Zahn, ein Cut oder eine gebrochene Nase reichen nicht für eine schwere Körperverletzung!


2. Ein weiterer gängiger Irrtum ist, dass der Boxer eingeschränkte Notwehrrechte habe, d.h. dass er sich nicht sofort wie jeder andere Mensch gegen einen Angriff verteidigen dürfe. Dies ist auch falsch! Wird man als Boxer angegriffen, darf man sich sofort mit den zur Verteidigung erforderlichen Mitteln (nur Verteidigung, keine Rache oder Bestrafung!!!!) wehren! Dass sich der Angreifer einen Boxer als Gegner gesucht hat, ist so zu sagen sein Pech! Insbesondere hat man als Boxer - genau wie jeder andere - keine Vorwahnpflicht, d.h. man muss den Angreifer nicht darauf hinweisen, dass man Boxer ist, bevor man sich verteidigt!

Ich will hier nochmal verdeutlichen: Notwehrrechte hat man nur zur Verteidigung, wenn man selbst oder ein anderer gegenwärtig oder unmittelbar bevorstehend angegriffen wird!

Zwei Beispiele dazu:

a) Angreifer A packt Boxer B am Kragen und holt zum Schlag aus. Boxer B reagiert mit einer rechten Gerade zum Kopf, bevor ihn der Schlag des Angreifers trifft.

Hier ist der Boxer gerechtfertigt und nicht strafbar, da er sich gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff verteidigt hat.

b) Angreifer A schlägt den Boxer B von hinten nieder und geht weg. Boxer B steht wieder auf und verfolgt den Angreifer. Als Boxer B den Angreifer erreicht, schlägt er ihn nieder.

Hier hat Boxer B sich wegen einer einfachen Körperverletzung strafbar gemacht, da der Angriff des Angreifers A bereits vorbei war. Die Reaktion des Boxers diente nicht mehr zur Verteidigung, sondern ist als "Rache-Aktion" zu bewerten.


Fazit:

1. Ein Boxer begeht bei einer Straßenschlägerei in aller Regel nur eine einfache Körperverletzung § 223 StGB, sofern er alleine angreift, keine Gegenstände benutzt und nicht so hart zuschlägt, dass man den Angriff als "abstrakt lebensgefährdend" bezeichnen kann.

2. Trotzdem kann natürlich der Richter den Schlag eines Schwergewichtsboxers innerhalb des Strafrahmens der einfachen Körperverletzung härter bestrafen als den Schlag eines 60 kg- schweren Laiens, obwohl beides eine einfache Körperverletzung ist!

3. Der Boxer hat die gleichen Notwehrrechte wie jeder andere Mensch auch.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.03.2010, 16:20
Benutzerbild von Archie
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Beiträge: 151
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Danke für die ausführliche und klare Darstellung.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.04.2010, 08:31
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Registriert seit: 19.07.2008
Ort: Belgien
Beiträge: 94
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Sehr interessant dieses Ausführungen von Daniel.
Natürlich soll das jetzt krein Persilschein sein, auf dass Boxer sich ungehemmt herumprügeln sollten, wie der schlimmste Mob.
Boxer sollten doch vor allem auch durch ein korrektes Benehmen auffahlen und nicht unbedingt als Proll.
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