Zitat:
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Silencer Ich habe meinen Rechtprofessor nach diesen Themen befragt und dieser meinte, dass man sich auf jeden Fall auch als Boxer in einer Notsituation zurückschlagen darf. Das große Aber liegt aber bei der überschüssigen Gewalteinwirkung. Das heißt hat man den Angreifer ins Koma geprügelt, wie es hier der Fall ist, ist es definitiv überschüssig. In diesen Fall ist Vitali dran, so leid es mir auch tut...
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Das Notwehrrecht ist nunmal ein Jedermannrecht. Das stimmt.
Jedoch steht im §32 StGB (Notwehr) Dass die Verteidigungshandlung erforderlich sein muss, um den Angriff abzuwehren.
Sprich das geringste Mittel was zur Abwehr einer Gefahr nötig ist.
Ist es nötig einen Angreifer derart zu schlagen, dass er ins Koma fällt?!? ich denke nicht.
Ich gehe dabei davon aus, dass ein Boxer weiss wieviel Kraft im Schlappen steckt.
(Ob er im Koma liegt hin oder her. Die Sache mit dem Koma ist ein Grenzparameter. Wenn wir die Infos alle zu 100% in Frage stellen brauchen wir nicht diskutieren. Dann reicht ein "Ich hab keine Ahnung, da man dazu eh nichts sagen kann. Wir waren alle nicht dabei)
Ist die Handlung nicht das mildeste Mittel (was vor Gericht definitiv geprüft werden wird) so handelt er rechtswidrig. Sprich die Verteidigungshandlung ist nicht gerechtfertigt durch das Notwehrrecht.
@Anfänger:
Deshalb sagte ich, dass ich glaube ein Handeln aus Notwehr würde scheitern.

Eine interessante Diskussion. Sowas macht Spaß.
Zu der Sache mit den Reportern auf der Intensivstation:
Im Grunde spricht da ja nichts gegen, solange die auf der Intensivstation befindliche Person nichts dagegen hat. In Deutschland herrscht ja Pressefreiheit. Das wird ja u.A. durch die Grundrechte des Einzelnen begrenzt. Und da die Öffentlichkeitswirksamkeit im Grunde nur Vorteile für den Typen im Krankenhaus haben kann, wird er nichts dagegen haben. Somit spricht wiederum nichts dagegen dass die Presse auf die Intensiv geht und Fotos macht.
Ich denke so kann man es am besten erklären. Aber nagelt mich nicht drauf fest, bin ja kein Jurist
lG
Pat