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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 11:55
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Standard Tajbert unter Verdacht

Vitali Tajbert soll angeblich laut aktueller Bildzeitung bei einer Schlägerei einen Mann ins Koma geprügelt haben.

Vitali Tajbert prügelt Disco-Opfer ins Koma - Sport - Boxen - Bild.de

Der Schlägerei soll ein Streit um eine Frau vorausgegangen sein.

Ist natürlich fraglich, was davon stimmt. Wenn es stimmt, wäre dies sicherlich nicht gerade förderlich für die Karriere als Boxprofi.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2009, 14:43
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Mal schauen wie das ganze ausgeht.
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Dennis
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  #3 (permalink)  
Alt 01.01.2010, 03:25
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Übel, Übel....

Aber ich gehe davon aus, das Vitali in Notwehr gehandelt hat.

Leider ist das nunmal so, das es Böse ausgeht wenn ein Boxer sich verteidigt.
Meistens für den Angreifer Böse....
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Wenn Du davon träumst mich schlagen zu können, sollltest Du ganz schnell wachwerden....Denn sonst könnte dieser Boxkampf dein größter Alptraum werden


Meine Bilanz vor meiner Krankheit 2003: 197 Kämpfe W:179; D: 11; L: 7

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http://www.youtube.com/watch?v=71WJ3...eature=related

http://www.youtube.com/watch?v=JZpuMJ6mzY8
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Alt 02.01.2010, 20:14
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Pat Pat ist offline
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Ja und genau das ist das Problem. Man sagt ja gerne einmal "hat aus Notwehr gehandelt", aber genau das bezweifle ich hier.
Bzw. die Handlung an sich kann ja aus einer Verteidigung herraus geschehen sein, jedoch glaube ich nicht dass man sich auf Notwehr berufen kann.
Ein Boxer seiner Klasse weiss was für eine Kraft er in der Faust hat und ich glaube nicht dass es erforderlich ist derart zuzuschlagen, dass der Gegenüber ins Koma fällt. Und das spielt ja bei der Bewertung einer Notwehr-handlung auch eine Rolle.

Hoffen wir mal, dass der Kerl im Krankenhaus wieder fit wird und der Tajbert seine gerechte Strafe bekommt. Vielleicht kommen ja beide einigermaßen gut aus der Sache herraus. Wäre ja wünschenswert.

lG
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Alt 02.01.2010, 20:41
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Ich habe meinen Rechtprofessor nach diesen Themen befragt und dieser meinte, dass man sich auf jeden Fall auch als Boxer in einer Notsituation zurückschlagen darf. Das große Aber liegt aber bei der überschüssigen Gewalteinwirkung. Das heißt hat man den Angreifer ins Koma geprügelt, wie es hier der Fall ist, ist es definitiv überschüssig. In diesen Fall ist Vitali dran, so leid es mir auch tut...
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Alt 02.01.2010, 21:40
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Bisher stand das mit dem ins Koma geprügelt nur in der Klopapier Gazette....

Daher geniesse ich das mit Vorsicht.....
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Alt 02.01.2010, 21:45
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ihr wißt schon woher die schlagzeile stammt.

und warum dürfen eigentlich bestimmte reporter auf die intensivstation wenn es dem patienten so schlecht geht?
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Alt 03.01.2010, 12:07
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Zitat:
Zitat von Besserwisser Beitrag anzeigen
ihr wißt schon woher die schlagzeile stammt.

und warum dürfen eigentlich bestimmte reporter auf die intensivstation wenn es dem patienten so schlecht geht?
tja besserwisser du sprichst mir von der seele.....
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Alt 03.01.2010, 14:33
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Lächeln Tajbert unter Verdacht !

Hallo,
wehren darf sich auch ein Boxer (§ 31 Notwehrparagraph)wie jeder andere Bürger auch,jedoch ist die Verhältnissmässig ausschlaggebend! Es ist wie immer situationsbedingt und ich darf nicht, falls mich jemand stupft,gleich so zurückstupfen,dass der Zahnarzt ins Leere greift und der Neurologe kaum noch Hirnströme messen kann!
Oftmals ist es besser einfach weitergehen und sich um bestimmte Personen gar nicht zu kümmern! Ruhig bleiben,denn als Boxer wissen wir uns ohnehin zu helfen und dann kann man ja den 1.Schlag abwarten.Wer da getroffen wird ist selbst schuld,jedoch gibt es dann den Revancheschlag und der sitzt,ausser wir waren viele Jahre nicht im Training und haben einen Vollrausch! Ich weiss es aus meiner Zeit als Türsteher,ruhig bleiben bis zum Schluss und wenn der andere schlägt,hat er sowieso verloren!Ich habe 8 Jahre nebenbei als Türsteher gearbeitet,2 massive Vorfälle,nie Verurteilungen oder Anklagen gehabt!
Die meisten hier im Forum denken sicher auch so und die anders denken,sollen lernen ruhig zu bleiben!!!Egal wie die Situation ist,nie zuerst schlagen,denn wer das tut,verliert vor Gericht,egal was der andere gesagt hat!
Einen schönen Tag noch!!!
MfG
Josef
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  #10 (permalink)  
Alt 03.01.2010, 17:26
Benutzerbild von Pat
Pat Pat ist offline
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Zitat:
Silencer Ich habe meinen Rechtprofessor nach diesen Themen befragt und dieser meinte, dass man sich auf jeden Fall auch als Boxer in einer Notsituation zurückschlagen darf. Das große Aber liegt aber bei der überschüssigen Gewalteinwirkung. Das heißt hat man den Angreifer ins Koma geprügelt, wie es hier der Fall ist, ist es definitiv überschüssig. In diesen Fall ist Vitali dran, so leid es mir auch tut...
Das Notwehrrecht ist nunmal ein Jedermannrecht. Das stimmt.

Jedoch steht im §32 StGB (Notwehr) Dass die Verteidigungshandlung erforderlich sein muss, um den Angriff abzuwehren.
Sprich das geringste Mittel was zur Abwehr einer Gefahr nötig ist.

Ist es nötig einen Angreifer derart zu schlagen, dass er ins Koma fällt?!? ich denke nicht.
Ich gehe dabei davon aus, dass ein Boxer weiss wieviel Kraft im Schlappen steckt.

(Ob er im Koma liegt hin oder her. Die Sache mit dem Koma ist ein Grenzparameter. Wenn wir die Infos alle zu 100% in Frage stellen brauchen wir nicht diskutieren. Dann reicht ein "Ich hab keine Ahnung, da man dazu eh nichts sagen kann. Wir waren alle nicht dabei)

Ist die Handlung nicht das mildeste Mittel (was vor Gericht definitiv geprüft werden wird) so handelt er rechtswidrig. Sprich die Verteidigungshandlung ist nicht gerechtfertigt durch das Notwehrrecht.

@Anfänger:
Deshalb sagte ich, dass ich glaube ein Handeln aus Notwehr würde scheitern.

Eine interessante Diskussion. Sowas macht Spaß.


Zu der Sache mit den Reportern auf der Intensivstation:
Im Grunde spricht da ja nichts gegen, solange die auf der Intensivstation befindliche Person nichts dagegen hat. In Deutschland herrscht ja Pressefreiheit. Das wird ja u.A. durch die Grundrechte des Einzelnen begrenzt. Und da die Öffentlichkeitswirksamkeit im Grunde nur Vorteile für den Typen im Krankenhaus haben kann, wird er nichts dagegen haben. Somit spricht wiederum nichts dagegen dass die Presse auf die Intensiv geht und Fotos macht.
Ich denke so kann man es am besten erklären. Aber nagelt mich nicht drauf fest, bin ja kein Jurist


lG
Pat
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Geändert von Pat (03.01.2010 um 17:35 Uhr).
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