
19.12.2008, 23:24
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 28.11.2008
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amateur-boxen abseits des dbv?
hallo,
ich mal ne frage und hoffe ihr könnt mir vielleicht helfen. hatte ja letztens schon mal berichtet, dass wir im verein probleme mit abwerbungen ins "profi"-lager haben. jetzt hab ich ein ähnliches problem:
einer von unseren amateur-boxern (15 kämpfe) hat im rahmen einer "fight night", wo sonst nur thaibox- und freefight-kämpfe ausgetragen wurden, den einzigen boxkampf der veranstaltung bestritten. er hatte uns davon vorher nichts gesagt. er ist dabei als kämpfer eines kampfsport-gyms angetreten, das kein mitglied in unserem Landesverband, dem NBSV, ist.
es gab bei dem kampf ein offizielles urteil und der kämpfer hat 200€ gage erhalten. er hat den kampf in kompletter amateur-kleidung (mit trikot!) bestritten, allerdings ohne kopfschutz! der kampf ging 3 mal 3 minuten. der "meister" des gyms, für das er angetreten ist, sagte ihm, dass es sich bei seinem kampf um einen amateur-kampf und nicht um einen profi-kampf handele, allerdings außerhalb des dbv.
ich würde jetzt gerne wissen, wie ein solcher kampf einzuordnen ist. ist das ein amateurkampf oder ein profikampf? oder ein bezahlter schaukampf?
mfg, daniel
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20.12.2008, 00:40
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Moderator
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Registriert seit: 04.11.2008
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Wettkampfbestimmung
Hallo Daniel
ich denke, in diesem Falle gibt es eine klare Regelung durch §17 der Wettkampfbestimmung. Er selbst muß nicht einen Profikampf bestritten haben, es reicht schon aus, dass er bei einer Profiveranstaltung geboxt hat.
Meines erachtens hat er gegen die WB verstossen.
Unter diesen Umständen muß der Junge gesperrt werden und seine Amateurlizenz abgeben.
Mit sportlichen Grüßen
Boxudo
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20.12.2008, 01:22
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Erfahrener Benutzer
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boah sind die Jungs eigentlich nur DÄMLICH!?!?!?
Achso Udo schau mal bein Niederländischen Amateur verband auf die HP.
Die machens in meinen Augen Richtig....die haben nun den Berufboxerverband eingegliedert..
P.S.: entschuldigt bitte meinen etwas wirren geisteszustand heute...Ich ging schwer KO 
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20.12.2008, 10:37
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Neuer Benutzer
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 23
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ich kann leider nicht rauskriegen,ob diese "fight night" eine profi- oder amateur-veranstaltung (also bzgl. der thai-box-kämpfe)war. würde das einen unterschied machen?
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20.12.2008, 13:10
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Moderator
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Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 138
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Spielt keine Rolle
Hallo Daniel
In diesem Fall kommt §3 der WB zum Tragen.
Es hätte eine Einzelstartgenehmigung beantragt werden müssen. Dies ist nicht erfolgt, weil sie ja nur über den zuständigen Landesverband erteilt werden kann bzw. der Verein nur diesen Antrag stelllen kann.
Es spielt also keine Rolle, so oder so, der Sportler hat sowohl gegen die Satzung des DBV wie gegen die WB verstoßen.
Mal unabhängig von Deinen Problemen, die ich jetzt mal aussen vorlasse, ist noch ein Problem vorhanden, worüber sich solche Sportler keine Gedanken machen.
Was wäre wenn?
Gesetzt den Fall, der Sportler hätte sich bei dem Kampf schwer verletzt und muß ärztlich, auch nach der Veranstaltung weiterversorgt usw.. In der Regel fallen hier erhebliche Kosten an. Den Versicherungsschutz den unsere Wettkämpfer genießen, wäre in diesem Falle nicht vorhanden, schließlich hat er keine Starterlaubnis.
Und von Fahrlässigkeit können wir hier nun wirklich nicht sprechen, sondern hier handelt es sich um einen Vorsatz. Wie so was zivilrechtlich abgehandelt wird düfte jawohl jeden klar sein.
Mit sportlichen Grüßen
Boxudo
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20.12.2008, 19:31
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Erfahrener Benutzer
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Registriert seit: 16.12.2007
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Beiträge: 426
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Wie sieht denn das eigentlich der Verband, wenn ich als Amateur Hochschulboxen betreibe und für meine Uni Starte??
Muss ich dann eine Starterlaubnis beantragen oder wie schaut das aus?
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20.12.2008, 21:58
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Moderator
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Registriert seit: 04.11.2008
Beiträge: 138
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So ist es...
Hallo derbecker
Gemäß der Wettkampfbestimmungen, bist Du als Mitglied eines Boxvereines, der dem DBV angeschlossen ist, immer verpflichtet eine Startgenehmigung zu beantragen, auch wenn Du an Hochschulkämpfen teilnimmst.
Ein Student der kein Mitglied eines Vereines ist braucht das nicht und kann trotzdem an Hochschulkämpfen teilnehmen. Er hat aber keine Startberechtigung bei Amateurboxkämpfen im Rahmen des DBV.
Mit sportlichen Grüßen
Boxudo
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